Zustiften stockt das Vermögen einer Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken. Eine Spende unterstützt die konkrete Stiftungsarbeit und ist zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.
Zustiftung
Beim Zustiften haben Sie die Möglichkeit, unser Stiftungsvermögen aufzustocken. Steuerrechtlich gelten für Zustiftungen dieselben Regelungen wie für die Stiftungsgründung: Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann ein Betrag von einer Million Euro geltend gemacht werden (bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen). Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Spende
Eine Spende unterstützt unsere Stiftung ganz konkret in unserer Tätigkeit. Sie haben die Möglichkeit, die Fördertätigkeit der Stiftung zu verstärken, regelmäßige Spenden oder einmalige Zuwendungen in Projekte zu initiieren oder Aktionen zu unterstützen.
Beratung & Kontakt
In jedem Fall empfiehlt sich eine ausführliche Beratung durch einen Stiftungsexperten, um den besten Weg zu finden, die Vermögensbeträge effektiv einzusetzen. Sprechen Sie uns diesbezüglich an unter der Verwendung unseres Kontaktformulars.